Nutzungsbedingungen

Mit Angabe der Kontonummer und Auswahl "Lastschrift" ermächtige ich den Verein bis auf Widerruf, alle Beträge und Gebühren zu den Fälligkeitstagen in der jeweils fälligen Höhe von meinem Konto abzubuchen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Die entstehende Rücklastschriftgebühr ist vom Nutzer zu tragen.

Der Nutzer bestätigt, dass er die Nutzungsbedingung und die Datenschutzerklärung gelesen und zur Kenntnis genommen hat.


Vertragspartner

Vertragspartner sind die Wernauer-Sportfreunde 1898 e.V., im folgenden „Vermieter“ genannt  und der registrierte Benutzer, im folgenden Text „Mieter“ genannt.

Vertrags- und Spielbedingungen

A) Tennishalle

Saison und Spielzeit
Die Sommer- bzw. Wintersaison beginnt jeweils zu den im Buchungssystem angegebenen Terminen. Die Mindestspielzeit beträgt 60 Minuten und kann in Schritten von 30 Minuten erweitert werden.  Der Vermieter behält sich vor, die zugeteilten Plätze während der Saison wegen besonderen Zwecken, z.B. Turniere, Verbandsspiele oder Reparaturen, zu ändern. Die entfallene Spielzeit wird als Geldgutschrift zur Verfügung gestellt und kann jederzeit zur Buchung von Einzelstunden verwendet, bzw.mit einem neuen Abo verrechnet werden. Die betroffenen Mieter werden per E-mail informiert.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Spielfeldes. Die Plätze sind nur in Tenniskleidung und mit sauberen Tennisschuhen zu betreten, spezielle Hallenschuhe sind nicht erforderlich. Es darf jedoch nicht mit den gleichen Tennisschuhen gespielt werden, die zuvor auf Sandplätzen getragen worden sind, weil diese in der Regel Sandkörner in den Rillen enthalten. Es wird daher empfohlen, ein zweites Paar Tennisschuhe zu verwenden.

Spielberechtigt sind nur die im Buchungssystem angezeigten Personen mit Platz- und Zeitangaben. Ein Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist untersagt. Sollten nicht gemietete Plätze doch bespielt werden, muss der Mieter sich sofort in das Buchungssystem eintragen, der fällige Stundenpreis wird in Rechnung gestellt. Das Spiel ist rechtzeitig vor Ende der Spielzeit zu beenden.

Heizung und Beleuchtung
Im Mietpreis ist die Heizung inbegriffen. Für die Beleuchtung stehen Automaten zur Verfügung. Lichtgeld z.Zt. 1 € pro 20 Minuten. Es werden nur 1 € Münzen akzeptiert!

Zahlungsmodalitäten
Das Abonnement / Einzelstunde ist mit der zahlungspflichtigen Buchung durch den Mieter verbindlich. Die Zahlung für ein Abonnement wird am 15.7. (Sommer) bzw. 15.10. (Winter) fällig, die Einzelstunden am 15.7. und 1.10. (Sommer), 15.10., 15.12., 15.2. und 15.5. (Winter). Der Mieter wird rechtzeitig vor jeder Abrechnung per Email informiert.

Dauer und Kündigung
Das gebuchte Abonnement bleibt bis zu einer schriftlichen Kündigung des Mieters oder des Vermieters bestehen. Eine Abbestellung des laufenden  Abonnements ist nicht möglich. Der Mieter kann jedoch einen Nachmieter suchen und den Vertrag auf den Nachmieter überschreiben lassen. Eine evtl. ndigung (Winterabo) muss bis spätestens zum 1.4. eines Jahres erfolgen. Nach diesem Stichtag verlängert sich das Abonnement automatisch um ein weiteres Jahr. Ein Sommer-Abonnement endet zum Ende der Sommersaison und bedarf daher keine schriftliche Kündigung.

Gebuchte Einzelstunden können bis 24 Std. vor Spielbeginn storniert werden, danach ist der Platz zahlungspflichtig gebucht.

Gründe für eine Kündigung des Vermieters sind z.B. Verstöße gegen die Haus- und Spielordnung oder wenn die Hallenplätze mit anderen ( z.B. Straßenschuhe ) als sauberen Tennisschuhen betreten werden. Darüber hinaus wird noch eine evtl. Reinigung des Platzes dem Gekündigten in Rechnung gestellt. Bei Kündigung durch den Mieter besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des im Voraus bezahlten Abonnements.

Unter- oder Weitervermietung
Ist der Mieter an der Nutzung des Platzes gehindert, ist grundsätzlich eine Weitervermietung möglich. Wird auch hiervon kein Gebrauch gemacht, ist der Mieter trotzdem zur Zahlung der vollen Platzmiete verpflichtet. Der Mieter verpflichtet sich, nur Mitspieler und Ersatzmieter mitzubringen, welche die Haus- und Spielordnung als verbindlich anerkennen.

Bei einem Abonnement können einzelne Termine vom Mieter über das Buchungssystem bis spätestens 2 Tagen vor dem Termin freigegeben werden. Diese Stunden werden dem Mieter in seinem Benutzerkonto als Geldguthaben vermerkt und kann für eine beliebige Buchung verwendet, bzw. mit einem neuen Abo verrechnet werden. Die Anzahl der freigegebenen Termine ist je nach Aboart begrenzt.

Winter-Abo wöchentlich 4 Termine, 2-wöchentlich 2 Termine.

 

B) Kegelbahn

Saison und Spielzeit
Ein Jahres-Abonnement beginnt am 1.1. und endet am 31.12. Die Mindestspielzeit beträgt 60 Minuten und kann in Schritten von 30 Minuten erweitert werden. Während der Urlaubszeit des Pächters sind die Bahnen im Sommer ca. 3 Wochen geschlossen. Während dieser Zeit gewährleistet die Kegelabteilung die Wahrnehmung der Abo-Termine. Ist dies in Einzelfällen nicht möglich, wird die entfallene Spielzeit als Geldgutschrift zur Verfügung gestellt und kann jederzeit zur Buchung von Einzelstunden verwendet, bzw. mit einem neuen Abo verrechnet werden. Die betroffenen Mieter werden per E-Mail informiert.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Bahn. Die Bahnen dürfen nur mit Turnschuhen (helle Sohlen!) betreten werden. Straßenschuhe oder Straßensportschuhe sind nicht erlaubt. Das Seil über der Bahn darf nicht entfernt werden.

Bitte beachten Sie, dass in den Räumlichkeiten nicht geraucht und keine Haustiere mitgebracht werden dürfen.

Spielberechtigt sind nur die im Buchungssystem angezeigten Personen mit Bahn - und Zeitangaben. Ein Weiterspielen auf unbenutzten Bahnen ist untersagt. Sollten sie doch bespielt werden, muss der Mieter sich sofort in das Buchungssystem eintragen, der fällige Stundenpreis wird in Rechnung gestellt. Das Spiel ist rechtzeitig zum Ende der Spielzeit zu beenden.

Zahlungsmodalitäten
Das Abonnement / Einzelstunde ist mit der zahlungspflichtigen Buchung durch den Mieter verbindlich. Die Zahlung für ein Jahres-Abonnement wird am 15.2., 15.5., Einzelstunden am 15.2., 15.4., 15.6., 15.8., 15.10., 15.12. Der Mieter wird rechtzeitig vor jeder Abrechnung per E-Mail informiert.

Dauer und Kündigung
Eine Abbestellung des laufenden Abonnements ist nicht möglich. Der Mieter kann jedoch einen Nachmieter suchen und den Vertrag auf den Nachmieter überschreiben lassen. Ein Jahres-Abonnement bleibt bis zu einer schriftlichen Kündigung des Mieters oder des Vermieters bestehen. Eine evtl. Kündigung des Jahres-Abonnement muss bis spätestens 1.11. eines Jahres erfolgen. Nach diesem Stichtag verlängert sich das Abonnement automatisch um ein weiteres Jahr.

Gebuchte Einzelstunden können bis 24 Std. vor Spielbeginn storniert werden, danach ist die Bahn zahlungspflichtig gebucht.

Gründe für eine Kündigung des Vermieters sind z.B. Verstöße gegen die Haus- und Spielordnung oder wenn die Bahnen mit anderen ( z.B. Straßenschuhe ) als sauberen Turnschuhen betreten werden. Darüber hinaus wird noch eine evtl. Reinigung der Bahn dem Gekündigten in Rechnung gestellt. Bei Kündigung durch den Mieter besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des im Voraus bezahlten Abonnements.

Unter- oder Weitervermietung
Ist der Mieter an der Nutzung der Bahn gehindert, ist grundsätzlich eine Weitervermietung möglich. Wird auch hiervon kein Gebrauch gemacht, ist der Mieter trotzdem zur Zahlung der vollen Bahnmiete verpflichtet.

Bei einem Abonnement können einzelne Termine vom Mieter über das Buchungssystem bis spätestens 2 Tagen vor dem Termin freigegeben werden. Diese Stunden werden dem Mieter in seinem Benutzerkonto als Geldguthaben vermerkt und kann für eine beliebige Buchung verwendet, bzw. mit einem neuen Abo verrechnet werden. Die Anzahl der freigegebenen Termine ist je nach Aboart begrenzt.

Jahresabo wöchentlich 6 Termine, 2-wöchentlich 4 Termine, 4-wöchentlich 2 Termine.

Der Mieter verpflichtet sich, nur Mitspieler und Ersatzmieter mitzubringen, welche die Haus- und Spielordnung als verbindlich anerkennen.

Hausrecht und Haftungsausschluss
Die Bevollmächtigten des Vermieters (Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter Tennis/Kegeln, Hallenwart) üben die Rechte des Hausherrn aus. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Mietern, Mitspielern und Ersatzmietern bei Unfällen, Verlusten, Sach- und Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zugängen, Zufahrten und Parkplätzen. Es besteht ebenfalls keine Haftung bei Verletzungen, Verlusten oder Beschädigung an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen jeder Art, sowie die Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen. Gerichtsstand ist Esslingen, soweit nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.

Stand 25.Mai 2018